BARRIERE­FREIHEIT

Barrierefreiheit

Die meisten meiner Kunden fallen unter die Kleinstunternehmer-Ausnahme des BFSG (§ 3 Abs. 3): weniger als zehn Beschäftigte, höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz, Dienstleistung statt Produkt. Für sie besteht keine Pflicht, die Website barrierefrei zu gestalten. Und eine reine Informationsseite fällt ohnehin meist gar nicht darunter — das Gesetz zielt auf Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr an Verbraucher, also Seiten, auf denen tatsächlich ein Vertrag zustande kommt.

Ich baue trotzdem barrierefrei, weil es nichts extra kostet, wenn man von Anfang an daran denkt. Wenn Sie wissen wollen, ob die Ausnahme für Sie gilt: schreiben Sie mir, das ist meistens in fünf Minuten geklärt — und in den meisten Fällen ist die Antwort, dass Sie nichts tun müssen. Das ist keine Rechtsberatung, aber es ist der Stand, den ich Ihnen nennen kann, bevor Ihnen jemand eine Pflicht verkauft, die Sie nicht haben.

Diese Seite ist nach WCAG 2.2 Stufe AA gebaut und wurde am 6. September 2026 mit Tastatur und axe-core geprüft.

Bekannte Einschränkungen

  • Ein Durchgang mit VoiceOver steht noch aus. Geprüft wurde bisher mit der Tastatur und mit axe-core, jede Seite in hell und dunkel, auf Handy- und Schreibtischbreite.

Wenn Sie auf eine Barriere stoßen, schreiben Sie mir an info@martindreiser.de — ich behebe das.